“Nicht jene, die streiten sind zu

fürchten, sondern jene,

die ausweichen.” 

Marie von Ebner-Eschenbach

Kommunikation

Sie ist ein Herzstück unseres täglichen Lebens. Schlechte Kommunikation führt zu Missverständnissen und in weiterer Folge zu Konflikten. Gelungene Kommunikation hingegen ist der Schlüssel zu einem harmonischen Miteinander.

Ich helfe Ihnen dabei, Fallstricke zu umgehen, Missverständnisse zu klären, Konflikte aus dem Weg zu schaffen und starke nachhaltige Verbindungen zu schaffen – für ein nachhaltig erfolgreiches Miteinander.

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Was ist Mediation?

  • Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten im privaten, beruflichen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeld. Die Parteien erarbeiten in eigener Verantwortung gemeinsam optimale Lösungen.
  • Die allparteilichen Mediatorinnen/Mediatoren leiten die Gespräche und sind für den Rahmen und den Ablauf der Mediation verantwortlich. Sie achten auf die Einhaltung der Fairness und der Mediationsregeln. Sie sind zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden. Die Mediatorinnen/Mediatoren werden von den Parteien selbst ausgewählt.
  • Wer selbst Partei, Parteienvertreterin/Parteienvertreter, Beraterin/Berater bzw. Entscheidungsorgan in einem Konflikt zwischen den Parteien ist oder gewesen ist, darf in diesem Konflikt nicht als Mediatorin/Mediator tätig sein.
  • Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator/eine eingetragene Mediatorin hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.
  • Die Liste der eingetragenen Mediatorinnen/Mediatoren wird beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) geführt.
  • Voraussetzung für die Eintragung in diese Liste ist neben einem entsprechenden Antrag und einem Mindestalter von 28 Jahren der Nachweis der fachlichen Qualifikation, der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung), eine Haftpflichtversicherung der Mediatorin/des Mediators sowie die Angabe, wo die Mediatorin/der Mediator ihre/seine Tätigkeit ausüben wird.
  • Überdies müssen eingetragene Mediatorinnen/Mediatoren Fortbildungen absolvieren.

Quelle: Österreich.gv.at